Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind nach EU-Recht eine Sondergruppe der Lebensmittel. In anderen Rechtsräumen ist das anders geregelt. In der EU muss deutlich unterschieden werden, zwischen den Fragestellungen Was darf als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht werden? (Hier ist der Spielraum recht weit) und Was darf an Wirkungsaussagen (Health Claims) für Nahrungergänzungsmittel verwendet werden? (Hier ist der Spielraum recht eng) Da man Nahrungsergänzungsmittel aber schlecht verkaufen kann, ohne Angaben über ihre Wirkungsaussagen zu tätigen, gilt es hier bedacht vorzugehen. Wir beraten dazu.

Welche gesundheitlichen Auswirkungen können wir von diesen funktionellen Substanzen oder vom Nahrungsergänzungsmittel insgesamt erwarten? Aus welchen Inhaltsstoffen ist das Nahrungsergänzungsmittel wirklich zusammengesetzt?

Wir bieten das gesamte Spektrum der analytischen Möglichkeiten an. Von den Nährstoffen bis zum Gehalt an funktionellen Stoffen, von der Mikrobiologie bis zur gentechnischen Analyse.