Nahrungsergänzungsmittel Analyse

Von der Zusammensetzungsprüfung bis zur antioxidativen Wirkungsanalyse: Institut Kurz 2 analysiert Ihre Supplements vollständig nach EU-Recht – akkreditiert, präzise und mit regulatorischer Beratung aus einer Hand.

Wir analysieren, was Ihr Supplement wirklich enthält – und ob es hält, was es verspricht.

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen in der EU strengen gesetzlichen Anforderungen – von der Zusammensetzung über die Kennzeichnung bis zur Verkehrsfähigkeit. Institut Kurz 2 bietet die vollständige analytische Begleitung von der Rohstoffprüfung bis zur Marktfreigabe. Wir analysieren, was wirklich in Ihrem Produkt steckt, weisen die Wirkung funktioneller Inhaltsstoffe wissenschaftlich nach und bereiten alle notwendigen Unterlagen für den deutschen, europäischen und internationalen Markt vor.

Leistungsübersicht

Unsere Analysen richten sich nach den aktuell geltenden gesetzlichen Grenzwerten, Normen und Empfehlungen für Nahrungsergänzungsmittel – national wie international. Alle Methoden sind validiert und werden regelmäßig durch externe Ringversuche abgesichert. Sie erhalten einen vollständigen, behördlich anerkannten Prüfbericht mit klarer Bewertung – und bei Bedarf direkte Beratung zu Kennzeichnung, Verkehrsfähigkeit und Health Claims.

Unsere Stärken

Wir analysieren nicht nur was drin ist, sondern weisen mit ORAC/CAA-Tests nach, ob Ihre Inhaltsstoffe die behauptete Wirkung tatsächlich entfalten.

Häufige Fragen

Alles Wichtige rund um Analysen, Abläufe und Ergebnisse – kompakt beantwortet.
Was ist der Unterschied zwischen ORAC- und CAA-Test?
Der ORAC-Test misst die antioxidative Kapazität Ihres Produktes im Reagenzglas – also die chemische Wirkung. Der CAA-Test (Cellular Antioxidant Activity) geht einen Schritt weiter und misst die antioxidative Wirkung direkt in menschlichen Zellen. Zusammen bilden sie einen 4-stufigen Nachweis: Laborwirkung – Bioverfügbarkeit – Zellwirkung – Körperreaktion.
Muss mein Nahrungsergänzungsmittel angemeldet werden?
In Deutschland müssen Nahrungsergänzungsmittel vor dem Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) notifiziert werden. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und begleiten Sie durch den Prozess.
Können Sie auch Rohstoffe und Zutaten analysieren?
Ja. Wir analysieren fertige Nahrungsergänzungsmittel, Rohstoffe, Pflanzenauszüge, Premixe und Halbfertigprodukte – für Hersteller, Importeure und private-label Anbieter.
Sind Ihre Prüfberichte für den Export anerkannt?
Ja. Als nach ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Labor sind unsere Prüfberichte weltweit für Behörden, Importeure und Zertifizierungsstellen anerkannt. Das Free Sales Certificate stellen wir direkt aus.
Was kostet eine Nahrungsergänzungsmittel-Analyse?
Die Kosten hängen vom Analyseumfang ab – ob Basisprüfung, Schadstoffe, Pflanzenstoffe oder vollständiges Zertifizierungspaket. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.