Regulatorische Beratung & Health Claims

Sie möchten die gesundheitliche Wirkung Ihres Produktes bewerben? Wir begleiten Sie von der wissenschaftlichen Evidenz bis zum zugelassenen Health Claim – inkl. EFSA-Dossier-Vorbereitung.

Was Sie über Ihr Produkt behaupten dürfen – und wie Sie es beweisen.

Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sind streng geregelt. Nur zugelassene Health Claims dürfen verwendet werden – und neue Claims müssen wissenschaftlich belegt und bei der EFSA beantragt werden. Institut Kurz 2 bereitet die relevanten Dossiers für Sie vor und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Leistungsübersicht

Regulatorische Beratung bedeutet bei Institut Kurz 2 mehr als das Nachschlagen in Gesetzestexten. Wir verbinden wissenschaftliche Laboranalytik mit regulatorischem Know-how: Wir prüfen Ihre bestehenden Claims, bauen die wissenschaftliche Evidenz für neue Claims auf und bereiten vollständige EFSA-Dossiers vor. So kommunizieren Sie die Wirkung Ihres Produktes rechtssicher – und mit Substanz.

Unsere Stärken

Unser BGH-konformes Qualitätssiegel mit erzeugnisspezifischem QR-Code macht Ihre Prüfergebnisse für Verbraucher direkt zugänglich.

Häufige Fragen

Alles Wichtige rund um Analysen, Abläufe und Ergebnisse – kompakt beantwortet.
Was ist ein Health Claim und welche gibt es?
Ein Health Claim ist eine gesundheitsbezogene Angabe auf einem Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel, z.B. "Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei." Es gibt zugelassene Claims (Liste der EFSA) und nicht zugelassene. Nur zugelassene Claims dürfen verwendet werden. Wir prüfen, welche Claims für Ihr Produkt zulässig sind.
Was ist ein EFSA-Dossier?
Wenn Sie einen neuen Health Claim beantragen möchten, müssen Sie bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein wissenschaftliches Dossier einreichen. Dieses enthält den wissenschaftlichen Nachweis für die behauptete Wirkung. Institut Kurz 2 bereitet dieses Dossier für Sie vor – inkl. der erforderlichen Laboranalysen.
Ich sehe auf vielen Produkten Claims wie "gut für die Darmflora" – ist das erlaubt?
Nicht automatisch. Solche Aussagen müssen entweder als zugelassener Health Claim verwendet werden oder dürfen gar nicht gemacht werden. Viele Claims auf dem Markt sind tatsächlich nicht konform. Wir prüfen Ihre Texte und schützen Sie vor Abmahnrisiken.
Was ist das QR-Code-Qualitätssiegel von Institut Kurz 2?
Unser einzigartiges Qualitätssiegel verbindet ein klassisches Prüfzeichen mit einem erzeugnisspezifischen QR-Code. Dieser führt Verbraucher direkt zu den vollständigen Prüfberichten und Kriterien des Produktes – konform mit BGH-Urteil Az. I ZR 26/15. So schaffen Sie maximale Transparenz und stärken das Verbrauchervertrauen.